Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 5) ist der Unternehmer verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Mit einer speziellen und umfangreichen Ausbildung sowie Know-how in diesem Bereich beraten wir Firmen unter anderem bei der Umsetzung unfallverhütender und gesund erhaltender Maßnahmen, bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln, bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und der Gestaltung von Arbeitsplätzen.

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